Pressemeldung 4. September 2025

Drittes Verfahren zu Chemnitzer Angriffen startet – Betroffene erwarten wenig

Am 8. September 2025 beginnt in Chemnitz das dritte Verfahren zu den Angriffen auf Teilnehmende der Gegendemonstration „Herz statt Hetze“ am 1. September 2018 vor dem Landgericht Chemnitz. An diesem Tag hatte eine Gruppe bundesweit angereister Neonazis und rechter Gewalttäter gezielt Menschen attackiert, die gegen rechte Gewalt demonstrierten.

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Die Angriffe umfassten körperliche Übergriffe, massive Bedrohungen, Beleidigungen und Hetzjagden. Unter den Angreifenden befanden sich bekannte und zum Teil vorbestrafte Neonazis aus verschiedenen Bundesländern.

Das zweite Verfahren zu den Vorfällen endete erst am 27. August 2025 – zur großen Enttäuschung der Betroffenen. Drei Angeklagte wurden freigesprochen, und das Verfahren gegen einen weiteren Angeklagten wurde ohne Auflagen eingestellt.

Auch das erste Verfahren zu diesem Tatkomplex endete Anfang 2024 mit Einstellungen. 

In der Zwischenzeit hatte die erste Kammer am Landgericht Chemnitz versucht, das noch offene Verfahren gegen neun Beschuldigte gar nicht erst stattfinden zu lassen. Zur Begründung erklärte das Gericht, es sehe einen hinreichenden Tatverdacht nicht als gegeben an. Die Generalstaatsanwaltschaft legte daraufhin Beschwerde ein – mit zumindest teilweisem Erfolg: Gegen zwei Angeklagte wird das Verfahren nun am 08.09.2025 eröffnet.

„Sieben Jahre nach den Vorfällen sind wir nach wie vor betroffen von dem, was damals geschehen ist“, sagt eine der Betroffenen. „Wir schauen resigniert auf das kommende, mittlerweile dritte Verfahren und haben keine großen Erwartungen mehr. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, wie schwer es ist, Gerechtigkeit zu erlangen.“

„Die Einstellungen und Freisprüche in den bisherigen zwei Verfahren waren ebenso schockierend für uns wie die Angriffe am 01.09.2018 selbst“, führt ein anderer Betroffener aus.

Die Betroffenen betonen, dass sie sich trotz der langen Zeit und der erlebten Enttäuschungen weiterhin mit den Geschehnissen auseinandersetzen. Die Beratungsstellen und Anwält*innen, die sie begleiten, unterstützen sie dabei, den Prozess aufmerksam zu verfolgen.

„Die Vorfälle von Chemnitz 2018 bleiben ein prägendes Beispiel für die Bedrohung durch rechte Gewalt – und für die Herausforderungen, die Betroffene haben, wenn sie Gerechtigkeit suchen“, so Anna Schramm von der Beratungsstelle SUPPORT. „Wir werden den Prozess beobachten und die Betroffenen weiterhin begleiten.“

Zum Hintergrund:

https://www.raa-sachsen.de/support/pressemeldungen/chemnitz-verfahren-zu-neonazi-angriffen-von-2018-endet-mit-freispruechen-und-einer-einstellung-9808

https://www.raa-sachsen.de/support/prozessdokus

 

Kontakt: 

SUPPORT für Betroffene rechter Gewalt
Chemnitz        

0371 4 81 94 51        

opferberatung.chemnitz@raa-sachsen.de

www.raa-sachsen.de/support

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