Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Kennzeichen Organisationen und Körperverletzung
In der Nacht vom 21.03.2026 betrat ein 34-jähriger, deutscher Mann eine Bar. Dort soll er eine verfassungsfeindliche Parole gerufen und anschließend vier Personen angegriffen haben, weiterhin wurden Gegenstände beschädigt. Als die Polizei eintraf wehrte er sich. Drei der vier angegriffenen Personen wurden leicht verletzt. Gegen den Täter wird wegen Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Kennzeichen Organisationen, Körperverletzung, widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Bedrohung und Beleidigung ermittelt.
Quelle: Polizeidirektion, 22.03.2026