Statistik 19. Februar 2015

Rechte und rassistische Gewalt in Sachsen 2014

Im Jahr 2014 zählten die Opferberatungsstellen in Sachsen 257 Angriffe. Im Vergleich zum Vorjahr (223) stieg die Zahl der Angriffe erneut an. Von diesen 257 Angriffen sind 419 Personen direkt betroffen gewesen.

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Die Städte Leipzig (57) und Dresden (48) sind erneut die Schwerpunkte rechtsmotivierter und rassistischer Gewalt. Während in Leipzig die Anzahl der Angriffe im Vergleich zum Vorjahr nahezu gleich blieb (2013: 58), nahm diese in Dresden stark zu (2013: 32).

Starker Anstieg rassistischer Gewalt in Dresden

36 der 48 in Dresden verübten rechten Angriffe waren rassistisch motiviert. Im Vorjahr waren das 19 - das ist ein Anstieg rassistisch motivierter Gewalt in Dresden um 89 Prozent. Dabei wurden 15 dieser rassistisch motivierten Angriffe in Dresden erst in den letzten drei Monaten des Jahres verübt. Diese Zunahme steht allem Anschein nach im Zusammenhang mit der rassistisch aufgeheizten Stimmung, die durch Anti-Asyldemonstrationen und PEGIDA erzeugt wurde. Die Angriffe richteten sich gegen Asylsuchende und gegen in Dresden lebende Migranten. So wurden nach einer Demonstration von PEGIDA am Abend des 22. Dezember, mehrere Jugendliche mit Migrationshintergrund an der Centrumsgalerie von einer Gruppe von 50 Personen angegriffen.

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Auch im Vogtlandkreis (6; 2013: 1), sowie in den Landkreisen Leipzig (20; 2013: 4), Meißen (5; 2013: 1) und Bautzen (15; 2013: 7) ist ein deutlicher Anstieg rechter Gewalt zu verzeichnen.

Angriffe gegen Asylsuchende und Sorben im Landkreis Bautzen

13 der 15 Angriffe im Landkreis waren rassistisch motiviert. Davon richteten sich vier Angriffe gegen Sorben. Wiederholt attackierten junge Männer, die offenbar der Neonaziszene angehören, sorbische Jugendliche auf oder am Rande von Partys in den sorbischen Gemeinden des Landkreises. Alle weiteren Angriffe ereigneten sich in Hoyerswerda und Bautzen und richteten sich zum Großteil gegen Asylsuchende. Als im September eine asylsuchende Frau ihren sechsjährigen Sohn in Bautzen zur Schule bringen wollte, wurde sie von einem Mann rassistisch beschimpft und auf den Rücken geschlagen. In Hoyerswerda wurde im April eine aus Libyen stammende Frau direkt vor dem Heim bedrängt. Die als "junge deutsche Männer" beschriebenen Täter fuhren mit einem Fahrzeug über den Bürgersteig auf sie zu. Im April versuchten Unbekannte eine Scheibe am Heim mit einem Gegenstand einzuschlagen.

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Gesunken ist die Zahl der rechtsmotivierten Gewalttaten hingegen im Landkreis Mittelsachsen (7; 2013: 17) und im Erzgebirgskreis (25; 2013: 32).

Erzgebirgskreis: rechte Straftaten weiterhin auf hohem Niveau

Die vielen Angriffe auf alternative Jugendliche und Punks im Raum Annaberg-Buchholz und Schwarzenberg im Jahr 2013 (35), setzten sich im Jahr 2014 fort. Neun der erfassten Angriffe wurden zur Anzeige gebracht, was ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Neben den Angriffen benennen die Betroffenen weiterhin Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum als ein gravierendes Problem. Aus Angst vor Angriffen meiden einige beispielsweise den Weg ins Freibad oder zum Bahnhof.

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Im Landkreis Nordsachsen, Zwickau, Sächsische Schweiz Osterzgebirge und Görlitz, sowie in der Stadt Chemnitz blieb die Anzahl der rechten Angriffe nahezu gleich.

Landkreis Nordsachsen bleibt Schwerpunkt rechter Gewalt

Mit insgesamt 21 Angriffen bleibt der Landkreis Schwerpunkt rechter Gewalt in Sachsen, insbesondere die Städte Delitzsch, Eilenburg und Oschatz. In letzterer wurde im September 2014 eine Unterkunft für Asylsuchende eröffnet. Seitdem gab es eine Vielzahl an Bedrohungen und Angriffen auf die Unterkunft und Asylsuchende im Stadtgebiet. In Delitzsch finden seit längerem Angriffe auf als politisch links definierte Personen statt. Betroffene wurden in den meisten Fällen mehrfach Opfer von Übergriffen.

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Als Tatmotive rechter Gewalt zählen die Opferberatungsstellen Rassismus, Homophobie, Antisemitismus, gegen politisch Aktive, gegen nicht Rechte, gegen Menschen mit Behinderung und gegen sozial Benachteiligte. Unter „Unklar“ fallen Angriffe dann, wenn keine näheren Informationen zum konkreten Tatmotiv recherchiert werden konnten [1].

Die deutliche Mehrheit der Angriffe war rassistisch motiviert (162). Das ist ein massiver Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (85) um 90 %. In 46 Fällen richteten sich die Angriffe gegen nicht-rechte Jugendliche oder Alternative. Politisch Aktive, die sich bspw. gegen Neonazis engagieren, waren in 27 Fällen betroffen. Homophobie war in 3 Fällen das Motiv. Ein Angriff richtete sich gegen sozial Benachteiligte, zwei Gewalttaten gegen Menschen mit Einschränkungen.

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Am häufigsten handelt es sich bei rechtsmotivierten und rassistischen Angriffen um Körperverletzungen (143) und Nötigungen/Bedrohungen/versuchte Körperverletzungen (107).

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Beratung von Betroffenen rechtsmotivierte und rassistischer Angriffe 2014

Die Opferberatungsstellen des RAA Sachsen e.V. unterstützten im Jahr 2014 in insgesamt 285 Beratungsfällen. Zum großen Teil sind diese Beratungsfälle direkt Betroffene von Angriffen, aber auch indirekt Betroffene, zum Beispiel Zeugen oder Angehörige. Auch sogenannte „Nur-Beratungsfälle“ gehören dazu. Als solche werden Beratungsnehmende gezählt, die zwar nicht von einem rechtsmotivierten Angriff im Sinne einer Gewalttat betroffen sind, aber sich beispielsweise im Zusammenhang mit Beleidigungen oder Diskriminierungen an die Opferberatung wenden.

Den 285 Beratungsfällen liegen 182 Angriffe zugrunde, die nicht zwangsläufig aus dem Jahr 2014 stammen. Es können ebenso Angriffe aus vergangenen Jahren sein, deren Betroffene jedoch noch immer von den Beratungsstellen betreut werden. Ein Beratungsfall kann sich je nach polizeilicher Aufklärung, juristischer Strafverfolgung oder notwendiger psychosozialer Beratung über mehrere Jahre erstrecken. Entscheidend für das Einfließen in die hier vorliegende Beratungsstatistik ist mindestens eine im Jahr 2014 erfolgte Beratungstätigkeit.

Zu den Beratungstätigkeiten der Opferberatungsstellen gehören vor allem psychosoziale Beratungen, die Begleitung zur Polizei oder zu Gerichtsverfahren. Außerdem vermitteln und begleiten die Berater_innen zu Rechtsanwält_innen oder auch Psycholog_innen. In vielen Fällen ist die Organisation von Dolmetschern notwendig.

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Die Angriffszahlen zeigen den theoretischen Beratungsbedarf in Sachsen. Die Opferberatungsstellen versuchen über Kooperationspartner sowie die Polizei den Betroffenen aller uns bekanntgewordenen Angriffe ein Beratungsangebot zu unterbreiten. Nicht alle Betroffenen nehmen dieses Angebot an, da Menschen unterschiedliche Strategien entwickeln im Umgang mit rechter Gewalt. Die Grafik verdeutlicht, dass wir dem Beratungsbedarf, der aus der Angriffssituation entsteht, nachkommen. Zu beachten ist jedoch, dass die Beratungsfälle nicht alle auf Angriffen aus dem Jahr 2014 basieren, sondern bereits länger in Bearbeitung sind.

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Die 196 direkt Betroffenen eines Angriffs, die im Jahr 2014 durch die Opferberatungsstellen begleitet und unterstützt wurden, sind zum Großteil aus rassistischen Motiven angegriffen worden. Zumeist waren sie betroffen von Körperverletzungen. Die Betroffenen sind zum überwiegenden Teil männlich. Mehr als ein Viertel ist im Alter von 18 bis 26 Jahren angegriffen worden, etwas weniger als ein Viertel im Alter von über 40 Jahren. Der größte Teil der Betroffenen war im Alter von 27 bis 40 Jahren. 12 Betroffene waren noch unter 18 Jahren, drei gar jünger als 14 Jahre.

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Zählweise und Datenbasis

Die Definition rechtsmotivierter und rassistischer Gewalt der Beratungsstellen des RAA Sachsen e.V. ist angelehnt an jene aus dem polizeilichen Definitionssystems der Politisch motivierten Kriminalität des BKA (2001 durch die Innenministerkonferenz beschlossen und seitdem in Kraft). Danach zählt als PMK- rechts „eine Tat insbesondere dann, wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes bzw. ihres gesellschaftlichen Status´ richtet.“ [2]

Bei der Betrachtung der „Umstände der Tat“ und der „Einstellung des Täters“ ist für die Beratungsstellen des RAA Sachsen e.V. die Wahrnehmung der Betroffenen, also die Opferperspektive ausschlaggebend.

Kriterien, die Aussagen über die Einstellung des Täters zulassen, sind:

  • Äußerungen des Täters vor, während oder nach der Tat

  • Kleidung oder Symbole, die der Täter trägt

  • Organisierung des Täters in rechten Gruppierungen

Umstände der Tat, die für ein rechtes Tatmotiv sprechen, können sein:

  • Tatkontext wie Zeit und Ort (einschlägige Daten wie 20. April, Männertag, 1. Mai, etc. oder Orte wie Volksfeste, Demonstrationen)

  • Tatzusammenhänge wie wiederholte Angriffe, auch unterhalb der Gewaltschwelle (Sachbeschädigungen, Schmierereien, Aufkleber, etc.)

  • Art der Tatbegehung (Exzess, besondere Brutalität, Demütigung, Folter)

  • Die Auswahl des Opfers. Aus der Tat selbst spricht mit der Auswahl des Opfers die Einstellung des Täters. Der Angriff wird aufgrund von Ungleichwertigkeitsvorstellungen verübt, d.h. aufgrund der Einstellung, dass ein Mensch wegen seiner Hautfarbe, sexuellen Orientierung oder seines Erscheinungsbildes, nicht genauso viel wert sei. Die Tat richtet sich nicht gegen das Individuum als solches, sondern stellvertretend gegen eine Gruppe.

Die Beratungsstellen für Betroffene rechtsmotivierter und rassistischer Gewalt zählen ausschließlich Gewalttaten. Anspruch der Statistik ist es jene Spitze des Eisbergs rechter Straftaten abzubilden, die Menschen in ihrer körperlichen Unversehrtheit verletzt. Vorfälle in den Bereichen rassistische Beleidigung, Verwendung von verfassungswidrigen Symbolen, rassistische Diskriminierung und Mobbing werden nicht berücksichtigt.

Sachbeschädigung gehen nur in massiven Fällen in die Statistik ein, d.h., wenn diese zielgerichtet indirekt gegen Personen, Personengruppen, politische Projekte (Wohnprojekte, Organisationen, Parteien) gerichtet sind und ein Eindringen in den persönlichen Nahraum bei tatsächlicher Möglichkeit der Gefährdung der persönlichen Unversehrtheit stattfindet. Zudem muss der entstandenen Sachschäden eine vorübergehende Unbrauchbarkeit oder Zerstörung bedeuten und damit einer Brandstiftung gleichkommen. Schmierereien oder Stein- und Flaschenwürfe auf Gebäude, zerstörte Fensterscheiben an Parteibüros o.ä. werden nicht in die Statistik aufgenommen. Kommen solche nichtmassiven Sachbeschädigungen jedoch zielgerichtet indirekt gegen Personen, Personengruppen, politische Projekte (Wohnprojekte, Organisationen, Parteien) immer wieder in regelmäßigen Abständen vor, so werden diese in der Jahresstatistik als ein Fall von vehementer Sachbeschädigung aufgeführt.

Die Beratungsstellen für Betroffene rechtsmotivierter und rassistischer Gewalt zählen als Gewalttaten:

  • massive Sachbeschädigung [3]

  • Nötigung, Bedrohung, versuchte Körperverletzung

  • Körperverletzung

  • schwere Körperverletzung/versuchte Tötung

  • Tötung

  • Brandstiftung

  • Sonstiges (Landfriedensbruch, Raub, Erpressung)

Im Unterschied dazu werden im Definitionssystem PMK auch Widerstandsdelikte oder Gefährliche Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr als Gewalttaten geführt.

Die Benennung und Definition der Gewalttaten orientieren sich an den Straftatbeständen des Strafgesetzbuches, um Nachvollziehbarkeit und Vergleichbarkeit mit den behördlichen Zahlen [4] zu gewährleisten.

Datenbasis

Datenbasis bildet die von den Opferberatungsstellen der neuen Bundesländer geführte Datenbank mit Stand vom Februar 2013.

Eine Aufnahme in die Statistik erfolgt erst durch die Beratungsstellen, wenn ausreichend Informationen zu einem Fall vorliegen, die eine Einordnung nach oben stehender Definition ermöglichen. Im Idealfall besteht ein direkter Kontakt zum Betroffenen oder aber externe vertrauenswürdige Quellen liefern die notwendigen Hinweise zu einem Fall. Eine Zählung nach Hören-Sagen erfolgt nicht.

Die Hinweise zu Angriffen erlangen die Beratungsstellen des RAA Sachsen e.V. über:

  • die Betroffenen

  • Kooperations- und Netzwerkpartner vor Ort

  • eindeutige Meldungen der Polizei oder Nachfrage bei der Polizei

  • eindeutige Presseartikel

  • monatliche Kleine Anfragen im Sächsischen Landtag an das SMI zur PMK- rechts

Die in der Statistik aufgeführten Angriffe erlauben keinen Rückschluss auf das tatsächliche Fallaufkommen, da von einer Dunkelziffer auszugehen ist (siehe dazu mehr unter 3. Einschätzung des quantitativen Materials).

[1] Die hohe Zahl von Angriffen bei denen das Tatmotiv unklar ist, resultiert aus der zugrunde liegenden Quelle, den Antworten des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren auf monatliche kleine Anfragen im Sächsischen Landtag nach „Politisch motivierten Straftaten – rechts“. Aus diesen geht zwar Straftat und Datum der Tat hervor, jedoch kein konkretes Tatmotiv. Der rechte Hintergrund ist mit der Einsortierung als PMK- rechts zwar gegeben, jedoch fehlt eine Aussage zur Betroffenengruppe.

[2] Bundesministerium des Inneren/ Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): 2. Periodischer Sicherheitsbericht. Berlin 2006, S. 135.

[3] Als massiv gilt eine Sachbeschädigung, wenn ein Eindringen in den persönlichen Nahraum bei tatsächlicher Möglichkeit der Gefährdung der persönlichen Unversehrtheit stattfand oder der entstandene Sachschaden eine vorübergehende Unbrauchbarkeit oder Zerstörung bedeutet und damit einer Brandstiftung gleichkommt.

[4] Da es sich sowohl bei der behördlichen Statistik zur PMK als auch bei der Statistik der Beratungsstellen für Betroffene rechtsmotivierter und rassistischer Gewalt um sogenannte Eingangsstatistiken handelt, ist auch dahingehend eine Vergleichbarkeit gewährleistet, als die Gewalttaten einfließen, ohne ausermittelt sein zu müssen.

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