Prozessdoku 19. September 2025

Prozesstag 2 und Einstellungen: Drittes Verfahren zu Chemnitzer Angriffen.

Am 19.09.2025 fand der 2. Prozesstag am Landgericht Chemnitz in dem Verfahren, in dem zu Straftaten im Rahmen der rechten Ausschreitungen am 01.09.2018 in Chemnitz verhandelt wurde, statt. Der Prozess endete mit vorläufigen Einstellungen.

Kopie von Jugendverfahren (1080 x 400 px) (1).png

Der Verhandlungstag begann um 9.10 Uhr. David B. und Max K. erschienen beide pünktlich, nur die Ankunft des Verteidigers von Max K. verzögerte sich um einige Minuten.

Der Vorsitzende übersprang eine Feststellung der Anwesenden und fragte direkt die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft und die Verteidiger der beiden Angeklagten, ob sie immer noch für eine Einstellung unter Auflagen bereit wären, was alle drei Parteien bejahten. Ein Teil der Auflagen war das Einräumen der Tatbeteiligung im Maße dessen, was die beiden Angeklagten bereits in ihren polizeilichen Beschuldigtenvernehmungen angegeben hatten. Diese Einlassung trugen die Anwälte der Angeklagten in Form von Verteidigererklärungen vor.

Der Verteidiger von Max K. beschrieb, wie sein Klient am 01.09.2018 gemeinsam mit Bekannten aus Dresden und Freital nach Chemnitz anreiste, um beim sogenannten Trauermarsch mitzulaufen. Dort haben sie sich einer größeren Gruppe angeschlossen und seien dort im hinteren Teil mitgelaufen. Die Gruppe wurde beschrieben als e ca. 45 Personen-stark, wovon 30 sehr aggressiv, Parolen skandierend und auch teils vermummt aufgetreten seien. In der Gruppe hätten Ausschreitungen stattgefunden, allerdings sei Max K., laut der Erklärung, nicht beteiligt gewesen, sondern nur im hinteren Teil mitgelaufen. Als es aus der Gruppe heraus auch zu Schlägen gekommen sei, habe sich Max K. mit seinen Bekannten gemeinsam abgesetzt um den Rückweg nach Freital anzutreten  Er selbst habe nicht geschlagen und auch keine Parolen skandierten, aber sein Verteidiger räumte ein, dass er eher hätte gehen sollen.

Auf die Nachfrage des Vorsitzenden Richters zu Handschuhen, welche Max K. auch im Polizeiverhör erwähnte, antwortete dieser, dass er definitiv Handschuhe bei Leuten aus der Gruppe gesehen habe, aber nicht sagen könne, ob diese mit oder ohne Protektoren waren.

Der Verteidiger von David B. beschrieb ebenfalls, dass sein Mandant am 8.09.2018 in einer größeren Gruppe, die auf Krawall und Gerangel aus war, mitgelaufen sei. David B. hätte sich aber nicht weiter anschließen wollen und auch an keinem Gerangel teilgenommen. Als er die Stimmung in der Gruppe bemerkte, sei er durch eine Nebenstraße zurück gelaufen.

Auf die Nachfrage der Anwältin der Nebenklage, wie groß die Gruppe gewesen sei, antwortete B., dass er das nicht mehr wüsste. Den Vorhalt aus seiner Aussage bei der Polizei, in der er eine Größe von 30-40 Personen beschrieben hatte, stimmte er zu.

Nach den Einlassungen stellte der Vorsitzende Richter das Verfahren gegen die beiden Angeklagten nach § 153a Abs. 2 StPO vorläufig ein, unter der Auflage, dass die beiden Angeklagten jeweils 750 Euro bis zum 30.11.25 an den RAA Sachsen e.V. zu zahlen haben. 

Die Frage, ob auch die Kosten der Nebenklage den Angeklagten auferlegt werden, lies der Richter noch offen.

Nach der vorläufigen Einstellung bat der Richter die beiden als Zeug*innen geladenen Polizist*innen in den Verhandlungssaal und teilte ihnen die vorläufige Einstellung des Verfahrens mit und entließ sie unvernommen.

Um 9.25 Uhr wurde die Sitzung beendet.


Alle Beiträge sehen