Drittes Verfahren zu Chemnitzer Angriffen: Prozessstart am 8. September 2025
Am 08.09.2025 begann der dritte Prozess am Landgericht Chemnitz in dem zu Straftaten im Rahmen der rechten Ausschreitungen am 01.09.2018 in Chemnitz verhandelt wird.

Der Verhandlungstag begann um 12:30. Im Gegensatz zum vorhergehenden Prozess sind lediglich zwei Männer angeklagt, David B. und Max K. Nach den Angaben zur Person verlas die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft Dresden die Anklageschrift. Im Anschluss an diese durch den Vorsitzenden Richter nach Angaben zur Sache gefragt, gaben die Verteidiger der beiden Angeklagten jeweils an, dass ihre Mandanten vorerst zu den Vorwürfen schweigen würden.
Der Vorsitzende stellte fest, dass die für den ersten Verhandlungstag als Zeug*innen geladenen Polizeibeamt*innen jeweils im Urlaub bzw. in einem Fall bereits verstorben sind. Weiterhin wolle er vorerst auch keine Geschädigtenzeug*innen laden, da die Anklageschrift jeweils keine auf die beiden Angeklagten bezogenen individuellen Tatvorwürfe enthalte. Zudem sei ihm bereits aus Sichtung der Akten bekannt, dass David B. und Max K. bisher nicht durch Zeug*innen identifiziert wurden und in einem Video, das den Nachgang einer Körperverletzung am ersten Tatort an der Kreuzung Moritzstr./Annaberger Str. zeigt lediglich am Rand stehend zu sehen seien. Somit zweifelte er bereits vor Beginn der Beweisaufnahme an, ob Beweise für die Beteiligung der Angeklagten an einem Landfriedensbruch vorlägen. Im Anschluss an diese Feststellung entspann sich eine Diskussion mit der Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft bzgl. möglicher noch einzuführender Beweismittel, an dem sich schließlich auch Rechtsanwalt Kohn als Verteidiger für David B. beteiligte.
Nachdem der Vorsitzende vorerst die Verhandlung bis zum nächsten Prozesstermin unterbrechen wollte, stellte die Staatsanwältin erneut klar, dass seitens der Generalstaatsanwaltschaft grundlegend Interesse an einem Verständigungsgespräch besteht. Daraufhin wurde die Verhandlung für dieses unterbrochen. Im Anschluss berichtete der Vorsitzende kursorisch die Ergebnisse des Gesprächs. Demnach schlägt die Staatsanwaltschaft aufgrund des Zeitablaufs, fehlender Vorhandlungen der Angeklagten sowie vermutlich untergeordneter Tatbeiträge vor, das Verfahren vorläufig gegen die Leistung von Auflagen einzustellen. Für David B. schlug die Staatsanwältin die Zahlung einer Geldauflage von €750 vor, für Max K. aufgrund seiner Einkommensverhältnisse das Leisten einer Arbeitsauflage. Im Rahmen einer Einstellung gegen Auflagen müssten die Angeklagten zudem ihre Tatbeteiligung im Maß dessen einräumen, was sie bereits in ihren polizeilichen Beschuldigtenvernehmungen angegeben hatten. Auch die Verteidiger zeigten sich vorbehaltlich Absprachen mit ihren Mandanten bereit auf dieses Angebot einzugehen. Die Vertreterin der Nebenklage verwies bzgl. des Verwendungszwecks etwaiger Geldauflagen auf die für die Nebenkläger*innen durch das Verfahren verursachten Kosten und schlug eine Zahlung zugunsten des Projekts SUPPORT des RAA Sachsen e.V. vor.
Um 13:25 Uhr unterbrach der Vorsitzende die Hauptverhandlung mit der Ankündigung, dass Verteidigung und Staatsanwaltschaft jeweils zum kommenden Termin Stellung zum Verständigungsangebot nehmen würden und in der Zwischenzeit bis dahin nötige Absprachen treffen könnten. Der nächste Verhandlungstag beginnt am 19.09.2025 um 09:00 Uhr am Landgericht Chemnitz.