Ausgesetzt am Stadtrand - Gericht bestätigt rechtswidriges Polizeiverhalten
Fast sechs Jahre nach einem Polizeieinsatz in der Chemnitzer Innenstadt hat das Verwaltungsgericht Chemnitz am 11. Mai 2026 entschieden, dass die polizeiliche Maßnahme gegen zwei Betroffene in wesentlichen Teilen rechtswidrig war.
Die beiden Betroffenen hatten sich im Juli 2020 an die Beratungsstelle SUPPORT in Chemnitz gewandt. Anlass war ein Vorfall am Abend des 8. Juni 2020 im Bereich der Zentralhaltestelle in Chemnitz. Nach ihren Schilderungen wurden sie zunächst von einem Mann verbal angegangen. Im weiteren Verlauf kam es zu einer Auseinandersetzung mit mehreren Personen aus der rechten Szene, die Polizei beschrieb diese später unter anderem als Umfeld von „Pro Chemnitz“. Die Betroffenen gaben an, dass die Auseinandersetzung aus ihrer Sicht rassistisch motiviert gewesen sei.
Als die Polizei am Einsatzort eintraf, war die Situation nach Angaben der Betroffenen bereits weitgehend beruhigt. Dennoch wurden die beiden Männer von den eingesetzten Beamt*innen zu Boden gebracht, fixiert und durchsucht. Zudem wurden Atemalkoholtests durchgeführt. Die Betroffenen berichteten von Schmerzen durch das Festhalten und einer beschädigten Armbanduhr. Einer der Betroffenen äußerte gegenüber den Beamt*innen den Wunsch, Anzeige gegen die Angreifer zu erstatten. Ihm sei jedoch mitgeteilt worden, dass dies nicht vor Ort möglich sei und er dies zu einem späteren Zeitpunkt auf einem Polizeirevier tun solle.
Das weitere polizeiliche Vorgehen beschrieben die Betroffenen als besonders belastend : Sie wurden voneinander getrennt, mit Handfesseln fixiert und in Polizeifahrzeuge transportiert. Anschließend seien sie an unterschiedliche, ihnen unbekannte Orte am Stadtrand gebracht und dort mitten in der Nacht entlassen worden. Einer der Betroffenen konnte im Nachhinein rekonstruieren, dass er an den Rand der Stadt an die Zschopauer Straße gebracht wurde, der andere wurde an der Zeisigwaldschänke ausgesetzt. Beide Betroffenen schilderten, dass sie sich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr im Stadtgebiet befanden und keine Orientierung hatten. Einer der Betroffenen berichtete, dass der Akku seines Mobiltelefons leer war, er leicht bekleidet war und mehrere Stunden zu Fuß zurücklegen musste, um seinen Wohnort zu erreichen. Der andere Betroffene konnte einen Angehörigen kontaktieren und wurde später abgeholt. Besonders prägend ist für einen der Betroffenen die Erinnerung an die Aussage eines Polizeibeamten: „Wir wollen dich heute nicht mehr in Chemnitz sehen.“
Die Betroffenen entschieden sich, sich gegen dieses polizeiliche Vorgehen rechtlich zu wehren. Das Verfahren zog sich über mehrere Jahre. Das Verwaltungsgericht Chemnitz stellte nun fest, dass die polizeiliche Maßnahme in dieser Form nicht rechtmäßig war. Zwar sei ein Platzverweis ausgesprochen worden, jedoch sei der darüber hinausgehende Gewahrsam nicht gerechtfertigt gewesen. Insbesondere habe die Polizei die Betroffenen durch die Fixierung und den Transport faktisch daran gehindert, den Ort selbstständig zu verlassen. Die Polizei hatte das Vorgehen unter anderem damit begründet, dass es sich um das mildeste Mittel gehandelt habe, um eine weitere Eskalation zu verhindern und die beteiligten Gruppen zu trennen. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Es bewertete unter anderem die tatsächliche Gefahrenlage zum Zeitpunkt des Eintreffens der Polizei kritisch und verwies darauf, dass die Auseinandersetzung bereits beendet gewesen sei. Im Urteil heißt es wörtlich: „Es wird festgestellt, dass der Beklagte nicht berechtigt war, den Gewahrsam des Klägers über den Zeitpunkt der Bekanntgabe des Platzverweises hinaus aufrechtzuerhalten.“
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, das polizeiliche Vorgehen als rechtswidrig festzustellen, ist ein juristischer Erfolg für die Betroffenen. Sie macht deutlich, dass polizeiliche Maßnahmen überprüfbar sind, auch wenn es lange dauert und anwaltliche Vertretung benötigt. Mitarbeitende der Support-Beratungsstelle in Chemnitz haben die Betroffenen während des gesamten Verfahrens begleitet.
„Wir sehen in der Entscheidung eine wichtige Bestätigung dafür, dass Betroffene rechtswidriger Polizeimaßnahmen rechtliche Möglichkeiten haben, sich zu wehren. Wir hoffen, dass dieser Fall auch andere Betroffene ermutigt, ihre Erfahrungen nicht zu verdrängen, sondern Unterstützung zu suchen und mögliche rechtliche Schritte zu prüfen.“ bilanziert Support-Referentin für Öffentlichkeitsarbeit Magdalene Schlenker.