Rassistischer Angriff von Mitarbeitern eines Sicherheitsunternehmens wird verhandelt
Am morgigen Dienstag, 16. Juli 2012 wird am Amtsgericht Plauen eine rassistisch motivierte Körperverletzung verhandelt. Zwei Mitarbeiter des Sicherheitsunternehmens C.O.P.S. sind angeklagt, drei Asylsuchende verletzt zu haben.
Der Angriff im Oktober 2011 war nur einer von vielen innerhalb einer Serie von gewalttätigen Attacken auf Asylsuchende in Plauen.Die Betroffenen berichteten, dass an den Angriffen, bei denen es teilweise zu erheblichen Verletzungen kam, häufig Mitarbeiter der C.O.P.S. Sicherheitsdienst GmbH beteiligt gewesen sein sollen.
„Plauen ist eine Schwerpunktregion, was rassistisch motivierte Gewalt betrifft. Die Vorfälle stehen auffällig oft im Zusammenhang mit Mitarbeitern der C.O.P.S. Sichheitsdienst GmbH. Zumindest einer der zwei Angeklagten ist als organisierter Neonazi im Zusammenhang mit Gewaltvorfällen in der Stadt bekannt. äußert sich Lena Nowak von der Opferberatung der RAA Sachsen e.V. dazu.
Lena Nowak weiter: „Ein wichtiges Signal, dass Rassismus in Plauen nicht geduldet wird, wäre, ein solches Sicherheitsunternehmen nicht weiter zu beschäftigen. Wir hoffen, dass die Auftraggeber der C.O.P.S. Sicherheitsdienst GmbH ihre Zusammenarbeit mit der Firma überdenken.“
Die Ermittlungen waren von vielen Widrigkeiten geprägt.Wenige Monate nach den Übergriffen erhielten zwei der Betroffenen einen Abschiebebescheid, der zügig von den Behörden umgesetzt wurde. Sie können nun nicht mehr vor Gericht als Zeugen aussagen oder ihre Opferrechte in Anspruch nehmen.Nur ein libyscher Asylsuchender erhielt eine vorübergehende Duldung. Er wird als Nebenkläger an der Verhandlung teilnehmen.
„Die rigorose Abschiebung von traumatisierten Opfern neonazistischer Gewalt ist rücksichtslos und Teil einer menschenunwürdigen Migrationspolitik. Betroffenenverbände fordern seit Jahren ein dauerhaftes Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt. Ein dauerhaftes Bleiberecht ist ein Zeichen der Solidarität mit den Opfern und klares Signal an die Täter, dass sie sich nicht als Vollstrecker eines imaginierten ¢Volkswillens¢ sehen können .“ so Lena Nowak abschließend.