Pressemeldung 22. Mai 2012

Mildes Urteil für Neonazis

Bewährungsstrafe und Geldstrafe für rechtsmotivierte Brandstiftung und Sachbeschädigung an Proberaum eine Punkrockband. Im Widerspruch zur Darstellung der Verteidigung sehen sich Betroffene weiterhin Bedrohungen durch die Täter ausgesetzt.

Am heutigen Vormittag wurde am Landgericht Chemnitz der Vorwurf einer Brandstiftung verhandelt. Am 20.01.2009 sollen unter anderem Michael W. und André B. in den Proberaum der Punkband "Fallobstfresser" eingedrungen sein. Dort hätten sie die Technik verwüstet und anschließend einen Brand gelegt. Im vergangenen Jahr verurteilte das Amtsgericht Chemnitz nach einer zähen Verhandlung beide Täter zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sieben Monaten für Michael W. bzw. 1 Jahr und 2 Monate für André B. Die heutige Berufungsverhandlung wurde kurz nach der Eröffnung unterbrochen und Staatsanwaltschaft sowie Verteidiger gingen in Beratung. Danach ließ B. von seinem Verteidiger eine Einlassung zur Sachbeschädigung verlesen. Damit ging es nun ausschließlich um die Strafzumessung, da W. die Vorwürfe wegen Brandstiftung nicht in Frage stellte. Das Gericht teilte die positive Sozialprognose für beide Täter und hob die Urteile des Amtsgerichtes auf. Michael W. wurde nun zu anderthalb Jahren Haft, ausgesetzt zur Bewährung verurteilt. Zudem muss W. monatlich 70€ an die Geschädigten zahlen, welche bisher einen Schaden von ca. 25.000€ geltend machten. André B. kam mit einer Geldstrafe von 600€, wegen Sachbeschädigung davon.

"Für die Betroffenen war gerade die Anerkennung der Sozialprognose eine Farce, laut derer sich Michael W. von der rechten Szene gelöst haben soll. Anwesende aus Burgstädt berichten jedoch von mehreren Bedrohungen die aktuell von Michael W. gegenüber alternativen Jugendlichen ausgehen." beschreibt André Löscher, Mitarbeiter der Opferberatung die Reaktion der Betroffenen.

Die Opferberatung kritisiert in diesem Zusammenhang auch das Gericht. Die beiden Angeklagten kamen in Begleitung mehrerer Personen, die schon durch ihre Kleidung unzweifelhaft der rechten Szene zugeordnet werden können. In diesem Fall muss die von der Verteidigung vorgebrachte Abgrenzung zur rechten Szene doch sehr in Frage gestellt werden. Zudem ist eine Aushandlung hinter verschlossenen Türen für Geschädigte nicht nachvollziehbar und hinterlässt bei ihnen einen faden Beigeschmack.

"Positiv festzuhalten ist, dass es nunmehr vielen Zeugen erspart bleibt , erneut vor Gericht zu erscheinen. Die Staatsanwaltschaft betonte zu Recht, dass viele Zeugen befürchten , erneut ins Visier der Neonazis zu geraten." so André Löscher abschließend.

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