Zwönitz
Landkreis: Erzgebirgskreis
Verurteilung wegen Tragens verbotener NS-Uniform bei Treffen in Zwönitz
Ein Erwachsener wurde wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen verurteilt. Der Verurteilte nahm am 1. September 2024 in Zwönitz an einem Treffen für historische Krafträder teil und trug dabei die Nachfertigung einer verbotenen Uniform des Nationalsozialistischen Kraftfahrerkorps. Das erkennende Gericht stellte bei der Verurteilung das politische Tatmotiv gemäß § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB fest und berücksichtigte dies strafschärfend.
Quelle: Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (Die Linke), Drs.-Nr.: 8/2805