Vorfall vom 1. April 2021 | Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Königstein

Landkreis: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Hasskommentar gegen Sinti*zze und Rom*nja

Im April 2021 verfasste Adrian T. unter einem Video einer Künstlerin auf Facebook einen Hasskommentar, in dem er die Ermordung der Sinti*zze und Rom*nja in den Gaskammern der Konzentrationslager einforderte und dies mit mehreren Emojis unterstrich. Dieser Kommentar führte zu einer Anzeige und schließlich zu einer Anklage wegen Volksverhetzung.

Im Januar 2023 wurde nun vor dem Amtsgericht Pirna verhandelt.

Das Vorstrafenregister des 37-Jährigen ist mit 17 Einträgen sehr lang. Mehrere Straftaten beging er als Mitglied der rechten Szene, einschlägig sind eine Verurteilung wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und eine wegen Volksverhetzung. Zuletzt stand Adrian T. 2019 vor Gericht, wo er wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung verurteilt wurde.

Der Staatsanwalt forderte eine fünfmonatige Bewährungsstrafe für die von Adrian T. begangene Form der Volksverhetzung und verwies auf eine Verurteilung im Jahr 2013, in der er für die Teilnahme an einem rechtsradikalen Fackelzug in Pirna Sonnenstein verurteilt worden.

Verteidiger Mark Hirschmann bezeichnet die Äußerung seines Mandanten als unerträglich, jedoch nicht mehr typisch für diesen. Sein Mandant sei aber nicht mehr aktiv in der rechten Szene. Deshalb sei seiner Meinung nach eine Geldstrafe angemessen.

Richterin Simona Wiedmer schloss sich der Einschätzung des Verteidigers an, dass der Angeklagte nicht mehr aktiv in der rechten Szene sei, da sie ihn vor Jahren noch anders erlebt hätte.

Adrian T. wurde wegen der neuerlichen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätze zu je 50 Euro, also insgesamt 6.500 Euro, verurteilt. In das milde Urteil wurden ebenfalls der lange Abstand zu seiner letzten Verurteilung, sein Geständnis, als auch die lange Zeit, die es bis zur Anklage gedauert hatte einbezogen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: Presse

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