Mittweida
Landkreis: Mittelsachsen
Verfassungsfeindliche Parole gerufen
Am Mittag des 3. Oktober verständigte ein Zeuge die Polizei, weil aus einer Gruppe von neun Jugendlichen im Alter zwischen 13 und 19 Jahren eine verfassungsfeindliche Parole gerufen worden war. Polzeikräfte konnten daraufhin einen Tatverdächtigen ermitteln, der eine Anzeige wegen des Verdachts der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erhielt. Zudem wurde allen Jugendlichen ein Platzverweis ausgesprochen.
Quelle: Medieninformation der Polizeidirektion Chemnitz Nr. 368|2026