Leipzig
Landkreis: Stadt Leipzig
Verurteilung für rassistische Bedrohung
Eine Person wurde von einem Erwachsenen rassistisch beleidigt und bedroht. Die Staatsanwaltschaft Leipzig verurteilte den Täter im November 2023 zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen. Bei der Verurteilung wurde das politische Tatmotiv nach § 46 Abs. 2 Satz 3 StGB festgestellt und strafverschärfend berücksichtigt.
Quelle: Kleine Anfrage, Drs.-Nr.: 7/15032