Vorfall vom 29. Januar 2022 | Stadt Leipzig

Leipzig

Landkreis: Stadt Leipzig

Verurteilung für rassistische Bedrohung

Eine Person wurde von einem Erwachsenen rassistisch beleidigt und bedroht. Die Staatsanwaltschaft Leipzig verurteilte den Täter im November 2023 zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen. Bei der Verurteilung wurde das politische Tatmotiv nach § 46 Abs. 2 Satz 3 StGB festgestellt und strafverschärfend berücksichtigt.

Quelle: Kleine Anfrage, Drs.-Nr.: 7/15032

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