Leipzig
Landkreis: Stadt Leipzig
Hitlergruß gezeigt
Eine Person zeigte im Büro eines Wachdienstes den Hitlergruß und skandierte eine rechte Parole. Der Vorfall wurde zur Anzeige gebracht. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO ein.
Quelle: Kleine Anfrage, Drs. Nr.: 7/14635