Leipzig
Landkreis: Stadt Leipzig
Antisemitische Rufe
Ein männlicher Tatverdächtiger rief antisemitische Parolen aus dem geöffneten Wohnungsfenster. Die gegen ihn geführten Ermittlungen wegen Volksverhetzung wurden nach § 170 Abs. 2 STGB eingestellt.
Quelle: Parlamentsanfrage