Leipzig
Landkreis: Stadt Leipzig
Neonazistische Parole gerufen
Ein Erwachsener wurde zu einer Geldstraße verurteilt, weil er im April 2022 eine neonazistische Parole gerufen hat. Das zuständige Gericht stellte das politische Tatmotiv gemäß § 46 Absatz 2 Satz 2 strafverschärfend fest.
Quelle: Kleine Anfrage