Vorfall vom 10. Juni 2022 | Stadt Leipzig

Leipzig

Landkreis: Stadt Leipzig

Neonazistische Parole gerufen

Weil ein Erwachsener in Leipzig eine neonazistische Parole gerufen hatte, wurde er wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt. Bei dieser Verurteilung wurde vom Gericht das politische Tatmotiv gemäß § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB festgestellt und strafverschärfend berücksichtigt.

Quelle: Kleine Anfrage

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