Vorfall vom 4. Juni 2022 | Stadt Leipzig

Leipzig

Landkreis: Stadt Leipzig

Rassistische Äußerungen gegenüber Kindern

Eine Person äußert sich in Gegenwart von zwei Polizisten rassistisch und volksverhetzend über zwei geschädigte Kinder. Das Strafverfahren wird gemäß §170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Quelle: Kleine Anfrage

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