Vorfall vom 21. Mai 2020 | Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Königstein

Landkreis: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Party von Neonazis endet in Großeinsatz der Polizei

Am sogenannten Herrentag eskalierte im Königsteiner Ortsteil Pfaffendorf eine von ca. 50 Personen (darunter zahlreiche bekannte Neonazis) besuchte Gartenparty.

Zunächst prüften zehn Beamt*innen einen Hinweis, nach dem es aufgrund einer Gartenparty zu Ruhestörungen gekommen sein soll. Angekommen bei besagter Party wurden die Polizist*innen unvermittelt von 20 bis 25 Personen angegriffen, die mit Holzlatten, Stahlrohren sowie Bierflaschen bewaffnet waren. Unter verfassungswidrigen Rufen wurden die Polizist*innen vom Grundstück abgedrängt, auch ein Polizeifahrzeug wurde beschädigt.

Während die Beamt*innen auf die angeforderte Verstärkung warteten, verließen zahlreiche Teilnehmer*innen der Party das Grundstück oder zogen sich auf das Grundstück bzw. ein Nachbargrdunstück zurück. Als die durch Einheiten des Landeskriminalamtes und der Bundespolizei verstärkten Beamt*innen schließlich eine durch die Staatsanwaltschaft angeordnete Durchsuchung der Grundstücke vornahmen, konnten nur mehr 30 Personen in der Umgebung festgestellt werden. Darüber hinaus fanden die Beamt*innen in einem der Häsuer, das bereits seit längerem als Treffpunkt der rechten Szene genutzt werden soll, eine Übungshandgranate, die Attrappe einer Panzergranate, Einhandmesser, Betäubungsmittel, diverses Propagandamaterial sowie NS-Devotionalien.

Gegen die zum Teil einschlägig vorbestraften Festgesetzten, von denen einige bereits der 2001 verbotenen Neonaziorganisation Skinheads Sächsische Schweiz angehört haben sollen, wird nun wegen schweren Landfriedensbruchs, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Sachbeschädigung, Bedrohung sowie Verstößen gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz ermittelt.

Quelle: Polizei (PD Dresden), Presse

- Ergänzungsmeldung vom 07.03.2022 -

Das Schöffengericht in Pirna verhandelte gegen den 41-jährigen Markus L., den 38-jähriger Patrick L. und den 49-jähriger Lutz K. wegen der Beteiligung an den o.g. rechtsextremen Ausschreitungen in Pfaffendorf bei Königstein.

Aufgrund der dünnen Beweislage gegenüber den drei Angeklagten schlug die Staatsanwaltschaft vor die Anschuldigungen wegen Landfriedensbruch, tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte, gefährlicher und versuchter gefährlicher Körperverletzung fallen zu lassen.

Vier angegriffene Polizist*innen traten als Zeugen auf. Weil der Vorfall fast zwei Jahre her war, konnten sie jedoch nicht mehr eindeutig sagen ob die Beschuldigten zu den Angreifern gehörten.

Der Landfriedensbruch ist ebenfalls nicht mehr nachweisbar, da ein weiterer Zeuge welcher als Anwohner die Polizei alarmierte, sich vor Gericht nicht mehr genau erinnern konnte etwas strafbares gehört zu haben. Bei der ersten Vernehmung gab er noch an deutliche "Sieg Heil"-Rufe gehört zu haben. 

Die Schlussfolgerung des Richter Beeskow war, dass kein Zeuge genau sagen kann, ob die Angeklagten tatsächlich die Täter waren. Die Anwesenheit des Angeklagten bei der späteren Einkesselung stand dagegen fest, da dies Videos von hinzugerufenen Polizist*innen belegen. Unklar bleibt ob die Männer zuvor auch auf die vier Polizisten losgegangen sind. Das wäre der schwerste Vorwurf.

Das Verfahren gegen die drei Männer gegen eine Geldbuße einzustellen, wurde am Ende von allen Beteiligten akzeptiert.

Markus und Patrick L. mussten sich damit nur wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.

Markus L. muss 500 Euro zahlen. Lutz K., der unter anderem wegen Beleidigung und Körperverletzung bereits mehrere Vorstrafen hat, sowie Patrick L. bezahlen 800 Euro.

Quelle: Presse

- Ergänzungsmeldung vom 09.01.2023 -

Zweieinhalb Jahre nach den Taten mussten sich im Oktober 2022 nun die letzten vier der Angeklagten vor Gericht verantworten. Jens G., Lars U. (der Gastgeber der ´Party´), Falk G. und Dirk S. wurden der Beteiligung an den o.g. rechtsextremen Ausschreitungen in Pfaffendorf bei Königstein angeklagt.

Aufgrund der langen Verfahrensdauer und damit Gedächtsnislücken und einigen Widersprüchen in den Aussagen der Polizisten wurden Falk G., Dirk S. und Lars U. freigesprochen und bekamen zustäzlich eine Entschädigung für die vorläufige Festnahme.

Das Verfahren gegen Jens G., der wie Lars U. zwar von den Polizisten als Täter identifiziert worden ist, wurde am Ende gegen eine Geldauflage von 4.000 Euro eingestellt. Der Vorwurf, dass Jens G., ein Bierglas in Richtung der Polizisten geworfen hatte, konnte nicht nachgewiesen werden.

Damit endet das Verfahren nun zweieinhalb Jahre nach der Tat. Vier der Angeklagten wurden freigesprochen, die Verfahren vier weiterer Angeklagten wurden gegen Geldauflagen eingestellt. Lediglich zwei der Angeklagten bekamen Bewährungsstrafen.

Quelle: Presse

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