Vorfall vom 4. Oktober 2020 | Stadt Dresden

Dresden - Innere Altstadt

Landkreis: Stadt Dresden

Tödlicher Messerangriff auf schwules Paar

Aufgrund ihrer sexuellen Orientierung sind am Abend des 4. Oktober zwei Männer im Alter von 53 und 55 Jahren mit einem Messer angegriffen worden. Die beiden Männer aus Nordrhein-Westfalen, die sich als Touristen in Dresden befanden, wurden schwer verletzt in der Schlossstraße aufgefunden und in ein Krankenhaus gebracht. Wenig später erlag der 55-Jährige dort seinen Verletzungen. Der Täter konnte zunächst unerkannt fliehen.

17 Tage nach der Tat informierte die Polizei darüber, dass sie einen 20-jährigen Tatverdächtigen festgenommen habe. Bereits einen Tag nach der Festnahme teilte die Generalbundesanwaltschaft ihrerseits mit, den Fall zu übernehmen, da sich die Hinweise auf ein islamistisches Tatmotiv verdichten würden. Wie im Zuge weiterer Ermittlungen bekannt wurde, gilt der Tatverdächtige seit 2016 als islamistischer Gefährder und verbüßte bis kurz vor der Tat eine Haftstrafe wegen der Vorwürfe des Werbens um Mitglieder und Unterstützer einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Suche nach einer Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Körperverletzung und Bedrohung.

Im Zuge der Ermittlungen verdichteten sich außerdem die Anzeichen, dass der Mord schwulenfeindlich motiviert war. Dazu äußerte sich der Lesben- und Schwulenverband bereits im Oktober 2020 und wies daraufhin, dass die sexuelle Orientierung der Betroffenen zentral gewesen sei und nicht bagatellisiert werden dürfe. Zur Einordnung des Tatmotivs schrieb der LSVD weiter, dass "Homophobie und Transfeindlichkeit [...] zum Kernbestand menschenfeindlicher und Gewalt legitimierender Ideologien wie Rechtsextremismus oder Islamismus" gehören würden.

Dieser Einschätzung folgt unterdessen auch die Generalbundesanwaltschaft, die in einer Pressemitteilung zur Anklageerhebung am 4. März 2021 formuliert, dass die Betroffenen vom Tatverdächtigen ausgewählt worden seien, "um sie als Repräsentanten einer vom ihm als „ungläubig“ abgelehnten freiheitlichen und offenen Gesellschaftsordnung mit dem Tode zu bestrafen."

Quellen: Polizei (PD Dresden), Presse, Stellungnahme LSVD, Pressemitteilung des Generalbundesanwalts zur Anklagerhebung

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