Vorfall vom 23. Juli 2018 | Stadt Dresden

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Provokationen und Volksverhetzungen rund um PEGIDA

Rund um die PEGIDA-Demonstration auf dem Dresdner Neumarkt kam es zu Provokationen gegenüber Teilnehmer*innen der Gegenkundgebung. In zwei Fällen ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft außerdem wegen des Verdachts der Volksverhetzung.

Die erste Volksverhetzung wird im Kontext eines Infostandes der Heidenauer Wellenlänge geprüft. Unter dem Titel "Freiheit für Haverbeck" warben die Veranstalter*innen für die Freilassung von Ursula Haverbeck, die bereits mehrfach wegen Volksverhetzung und Holocaustleugnung verurteilt wurde. Zu diesem Zweck legten sie DVD's aus, auf deren Cover ein Mann den Hitlergruß zeigt, sowie Flugblätter mit volksverhetzenden Inhalten. Durch Bürger*innen informierte Polizist*innen sichteten das Material und stellten es sicher.

Im Anschluss an die polizeiliche Maßnahme begaben sich fünf Aktivist*innen und Sympathisant*innen der Heidenauer Wellenlänge, darunter auch Mitglieder der AfD, zu einer Kundgebung gegen PEGIDA. Dort stellten sie sich in die Mitte der Kundgebungsteilnehmer*innen und provozierten diese. Nach Angabe der Polizei kam es zu Rangeleien, als die unerwünschten Gäste mit Transparenten umstellt wurden. Nach Hinweisen des Ordnungsamtes reagierte die Polizei und sprach den Störer*innen Platzverweise aus.

Dies sollte nicht die letzte Störung des Gegenprotestes sein. Aufgrund der räumlichen Nähe zwischen Gegenprotest und der PEGIDA-Demonstration versuchten mehrere Teilnehmer*innen von PEGIDA, die Transparente der Gegenseite mit ausgerollten Deutschlandfahnen zu verdecken.

Auch in einem anderen Kontext fielen Teilnehmer*innen der Aufzugs von PEGIDA an diesem Tag negativ auf. Als Siegfried Däbritz während seiner Rede auf das zu diesem Zeitpunkt im Mittelmeer umherirrende und voll mit Geflüchteten besetzte Schiff Mission Lifeline zu sprechen kam, skandierten Teilnehmer*innen unter Applaus "Absaufen! Absaufen!". Nach mehreren Anzeigen, die aus dem gesamten Bundesgebiet eingingen, prüft nun die Staatsanwaltschaft, ob es sich hierbei um volksverhetzende Aussagen handelt.

Quelle: Polizei, Presse, Augezeug*innenberichte

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