Dresden - Bühlau
Landkreis: Stadt Dresden
Verbotene Parolen gerufen
Ein Zeuge bemerkte auf der Grundstraße vier alkoholisierte Jugendliche, die verfassungsfeindliche Parolen riefen. Als er die Gruppe daraufhin ansprach, wurde er verbal angegangen. Die daraufhin alamierte Polizei ermittelt nun wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gegen die vier Jugendlichen im Alter von 17- bis 18-Jahren.
Quelle: Polizeidirektion Dresden, 01.05.2025