Vorfall vom 20. August 2007 | Stadt Dresden

Dresden

Landkreis: Stadt Dresden

NPD-Funktionär verurteilt

In der Berufungsverhandlung gegen Sven H. (34) ging die zweite Strafkammer des Landgerichts Dresden weiter als noch das Amtsgericht Dresden in erster Instanz. Die Kammer kassierte das alte Urteil (60 Tagessätze und einen Teilfreispruch) und verurteilte den Angeklagten wegen Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 2000 Euro (100 Tagessätze).

Das Gericht war überzeugt, dass H., früher Dresdner Kreisvorsitzender der NPD, am Rande von Montagsdemos im Herbst 2004 zweimal auf Angehörige der linken Szene eingeschlagen habe. Den beiden Taten im September und im November 2004 seien jeweils gezielte Provokationen der Linken vorausgegangen, so das Gericht. Während die Attacken – mindestens drei Jugendliche sollen von H. geschlagen worden sein – meist glimpflich blieben, erlitt einer eine Gesichtsfraktur und lag Tage in einer Klinik. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. H.s Verteidigerin kündigte an, Revision zu beantragen.

Eine lange Beweisaufnahme bestimmte den Prozess, der schon im Mai begonnen hatte. Bekanntester Zeuge war der Landtagsabgeordnete Klaus-Jürgen Menzel. Der 67-Jährige, der aus der NPD flog, weil er eine Pistole in den Landtag schmuggeln ließ, soll H. bereits erstinstanzlich ein falsches Alibi gegeben haben und muss sich daher selbst wegen uneidlicher Falschaussage am Amtsgericht Dresden verantworten. Auch in H.s Berufungsprozess blieb Menzel bei seiner Version, dass „Kamerad“ H. das Bierzelt am Postplatz nicht verlassen habe, als Linke davor provoziert hatten. Menzel sprach von einem politischen Prozess und soll den Satz: „Ich will hier nicht den Eindruck erwecken, die Wahrheit zu sagen“ gesagt haben. Das könnte ihm nun in seinem Prozess auf die Füße fallen.

sz-online

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