Chemnitz
Landkreis: Stadt Chemnitz
Hitlergruß gezeigt – Geldstrafe verhängt
Ein Erwachsener wurde wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen verurteilt, weil er am 10. September 2024 in Chemnitz den Hitlergruß gezeigt hatte. Das Gericht stellte ein politisches Tatmotiv fest und berücksichtigte dieses strafschärfend gemäß § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB.
Quelle: Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (Die Linke), Drs.-Nr.: 8/2805