Vorfall vom 20. September 2022 | LK Leipzig

Böhlen

Landkreis: LK Leipzig

Geldstrafe für neonazistische Parole

Ein Erwachsener erhielt eine Geldstrafe, weil er im September 2022 in Böhlen eine neonazistische Parole gerufen und den Hitlergruß gezeigt hatte. Bei der Verurteilung wurde das politische Tatmotiv gemäß § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB festgestellt und strafverschärfend berücksichtigt.

Quelle: Kleine Anfrage

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