Böhlen
Landkreis: LK Leipzig
Geldstrafe für neonazistische Parole
Ein Erwachsener erhielt eine Geldstrafe, weil er im September 2022 in Böhlen eine neonazistische Parole gerufen und den Hitlergruß gezeigt hatte. Bei der Verurteilung wurde das politische Tatmotiv gemäß § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB festgestellt und strafverschärfend berücksichtigt.
Quelle: Kleine Anfrage