Beratung
Onlineberatung für den Bereich Sachsen
Die Opferberatung der RAA Sachsen e.V. bietet nun auch eine Onlineberatung an. Anliegen und Fragen können per Chat oder E-Mailberatung besprochen werden. Dafür einfach auf den Button „Onlineberatung“ klicken. Sie werden auf die entsprechende Webseite weiter geleitet. Dort suchen Sie sich einfach ein Nutzer_innennamen und ein Passwort aus und sofort sind alle Angebote nutzbar.
Ansprechpartnerin: Juliane Pink
Weitere Informationen zur Nutzung finden Sie unter:
https://onlineberatung-raa-sachsen.beranet.info
Wir beraten und unterstützen
- Betroffene rechtsmotivierter und rassistischer Gewalt
- Angehörige, Freunde und Freundinnen der Betroffenen sowie Zeug_innen eines Angriffs
Die Mitarbeiter_innen der Opferberatung
- informieren über rechtliche Möglichkeiten, wie Anzeige, Nebeklage, Opferschutz u.Ä.
- begleiten auf Wunsch zur Polizei, zu Rechtsanwält_innen, Behörden und Ärzt_innen
- unterstützen in der Prozessvorbereitung und begleiten die Betroffenen zur Gerichtsverhandlung
- geben Hinweise zu Finanzierung und Entschädigung und helfen bei Anträgen
- unterstützen bei der emotionalen Verarbeitung des Erlebten und vermitteln auf Wunsch zu Therapeut_innen. Wir haben Zeit für ausführliche Gespräche über Wege, Selbstachtung und Selbstbewusstsein zurückzugewinnen
- unterstützen bei der Verbesserung der Lebenssituation, um die Sicherheit von Betroffenen (wieder) herzustellen, bspw. Hilfe beim Wohnortswechsel, bei aufenthaltsrechtlichen Problemen etc.
- unterstützen auf Wunsch mittels Öffentlichkeitsarbeit, um das Problem rechtsmotivierter Angriffe gesellschaftlich wahrnehmbar zu machen.
Unsere Beratung ist …
- Parteilich Wir sind auf der Seite der Betroffenen und unterstützen deren Perspektive und Interessen.
- Klientenorientiert Unsere Beratung richtet sich nach den Wünschen und Bedürfnissen der Betroffenen und ist nicht an die Erstattung einer Anzeige geknüpft
- Aufsuchend Wir beraten mobil – die Gespräche können in der Umgebung der Geschädigten stattfinden.
- Vertraulich Wir garantieren einen vertrauensvollen Umgang mit den Inhalten der Beratung. Auf Wunsch beraten wir auch anonym.
- Mehrsprachig Bei Verständigungsschwierigkeiten organisieren wir eine Übersetzung durch Sprachmittler.
- Kostenlos
Ein Angriff ist eine unnormale, besondere Situation für den/die Betroffene_n. Manche müssen ständig an den Vorfall denken, haben Angst die Wohnung zu verlassen oder meiden bestimmte Orte und Situationen, die mit dem Erlebten zu tun haben. Sie sind ständig nervös und wirken in sich gekehrt und unkommunikativ oder machen sich vielleicht selbst Vorwürfe.
Dies alles sind normale Reaktionen auf einen gewalttätigen Vorfall. Suchen Sie sich Unterstützung bei Freund_innen, scheuen Sie sich auch nicht bei Bedarf professionelle Hilfe von Beratungsstellen oder Ärzt_innen in Anspruch zu nehmen. Wir sind gern für Sie ansprechbar.
Als Freund_in oder Angehörige_r zeigen Sie sich solidarisch, nehmen Sie die Bedürfnisse der Betroffenen ernst und bieten Sie Unterstützung an.
Verletzung attestieren
Lassen Sie sich medizinisch versorgen und die Verletzungen ärztlich feststellen. Dies ist Bedeutsam für die juristische Verfolgung des Angriffs und das Geltendmachen von Entschädigungsansprüchen.
Sachschäden dokumentieren
Fotografieren Sie Schäden die im Zusammenhang mit Angriffen entstanden sind und bewahren Sie Rechnungen von notwendigen Reparaturen auf.
Gedächtnisprotokoll anfertigen
Um evt. wichtige Details bei der oftmals längeren Zeit bis zum Prozess nicht zu vergessen, ist es wichtig möglichst direkt nach dem Angriff alles was zum Ablauf der Tat und zum Täter in Erinnerung ist aufzuschreiben.
Ausführliche und weitere Informationen hier
Strafanzeige
Wenn Sie sich dazu entscheiden, den Angriff den staatlichen Verfolgungsbehörden zu melden, können Sie
- persönlich bei jeder Polizeidienststelle, per Anruf, Brief, E-Mail oder über die Website der Sächsischen Polizei eine Anzeige aufgeben
- oder den Vorfall direkt an die Staatsanwaltschaft oder dem Amtsgericht melden
Bei der Strafanzeige ist es ratsam auch gleich einen Strafantrag zu stellen. Dies ist der erklärte Wille des/der Betroffenen, dass der Angriff strafrechtlich verfolgt wird und muss innerhalb von 3 Monaten gestellt werden.
Ausführliche und weitere Informationen hier
Nach einer Anzeige, sind Polizei und Staatsanwaltschaft gezwungen zu ermitteln. Bei hinreichender Beweislage und der Feststellung eines sogenannten öffentlichen Interesses, eröffnet die Staatsanwaltschaft das Verfahren.
Hinweise zum Umgang des Betroffenen mit einer Verfahrenseinstellung hier
Nebenklage
Mittels der Nebenklage können Betroffene rechter Gewalttaten im Strafverfahren gegen die TäterInnen eine aktive Rolle einnehmen. Tun sie dies nicht, werden sie lediglich als Zeug_innen gehört. Bei der Nebenklage ist es ratsam sich anwaltlich vertreten zu lassen.
Über die Nebenklage haben Sie die Möglichkeit selbst bzw. über Ihre Rechtsanwält_in
- im Prozess Beweisanträge und Fragen an die Angeklagten und Zeug_innen zu stellen sowie im Schlussplädoyer Ihre Perspektive auf die Tat deutlich machen
- im Nachgang des Prozesses unter bestimmten Voraussetzungen Berufung oder Revision gegen das Urteil einzulegen
- weitere prozessuale Rechte geltend zu machen
Ausführliche und weitere Informationen zur Nebenklage hier
Anwaltskosten
Bei begrenzten finanziellen Mitteln gibt es die Möglichkeit Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Des Weiteren existieren Fonds für Betroffene rechter und rassistischer Gewalt, die Unterstützung gewähren können.
Bei einer Verurteilung der Täter_innen, muss er/sie die Verfahrenskosten tragen und damit auch die Ihren.
Schadensersatz/Schmerzensgeld
Über eine Zivilklage haben Sie die Möglichkeit Entschädigungen wie Schadensersatz oder Schmerzensgeld vom Täter/der Täterin zu erstreiten. Da ein Zivilverfahren nicht immer erfolgreich ist, sollten Sie sich vor diesem Schritt hinreichend beraten lassen. Nur im Adhäsionsverfahren können Sie bereits im Strafverfahren zivilrechtliche Ansprüche geltend machen.
Entschädigung Weitere Möglichkeiten außerhalb des Verfahrens sind Entschädigungszahlungen durch das Bundesamt für Justiz und über das Opferentschädigungsgesetz (OEG).
Ausführliche und weitere Informationen zu Finanzierung und Entschädigung hier
Betroffene ohne Aufenthaltspapiere sind in unserer Gesellschaft von weitgehender Entrechtung betroffen und benötigen daher im besonderen Maß Unterstützung uns Solidarität.